Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sächsischen Uhrentechnologie GmbH Glashütte (SUG)

Angebot und Vertragsabschluss.

Angebot und Vertrags-
abschluss.

Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von der SUG schriftlich bestätigt worden ist; bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich.

Lieferungen
Warensendungen erfolgen mit einem Transporteur unserer Wahl. Nicht vorhersehbare Folgekosten aufgrund zolltechnischer Abwicklungen gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Warenübergabe ist der Zustand der Verpackung vom Empfänger zu überprüfen und eventuelle Schäden zu protokollieren sowie von Empfänger und Transporteur zu unterzeichnen.

Rücksendungen.

Aus versicherungstechnischen Gründen sind Rücksendungen an die SUG ausschließlich als nachverfolgbares Paket durchzuführen. Ein aus einer Rücksendung entstehendes Guthaben gleichen wir umgehend aus.

Preise.

Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transport und Transportrisiko.

Zahlungsbedingungen.

Zahlungs-
bedingungen.

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
Wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt Mahngebühren, Verzugszinsen und anfallende Rechtsverfolgungskosten zu berechnen. Im Einzelfall abweichende Zahlungsregelungen behalten wir uns vor. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen./p>

Eigentumsvorbehalt.

Eigentums-
vorbehalt.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Besteller tritt in Höhe des Wertes der Lieferung seine Ansprüche aus Weiterveräußerung an die SUG ab, die hiermit die Abtretung annimmt. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist die SUG unverzüglich zu benachrichtigen.

Lieferzeit.

Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Seiten über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind, und bezieht sich auf das Versanddatum ab Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Willens der SUG liegen, z.B. daraus folgende Betriebsstörungen – im eigenen Werk oder beim Unterlieferer – verlängern die Lieferfrist angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges auftreten. Das gleiche tritt ein, wenn Unterlagen oder für die Ausführung der Lieferung erforderliche Angaben des Bestellers oder beigestellte Teile des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung.

Teillieferungen sind zulässig.
Lieferverzug setzt angemessene Frist- und Nachfristsetzung voraus und berechtigt den Käufer lediglich zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art.

Gefahrenübergang.

Gefahren-
übergang.

Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und zu Kosten des Bestellers.

Haftung für Mängel der Lieferung.

Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für Materialmängel haftet die SUG nur insoweit, als sie bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen.
Für vom Besteller nachgewiesene Mängel haftet die SUG nur in der Weise, dass sie die mangelhafte Ware unentgeltlich nachbessert oder nach ihrer Wahl neu liefert.
Die betroffenen Teile und eine Mängelanzeige sind der SUG unverzüglich zuzusenden.
Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßen Umganges haftet die SUG nicht.
Die entstehenden Kosten trägt der Besteller, wenn sich die Beanstandung als unberechtigt herausgestellt hat.
Die SUG ist zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt.
Die SUG haftet ferner nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert wird.
Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folge- und indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.

Recht auf Rücktritt.

Wird der SUG nach Abschluss des Kaufvertrags bekannt, dass sich der Besteller in einer ungünstigen Vermögenslage befindet, kann sie Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von ihr gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.

Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz in Glashütte/Sa..

Sonstiges.

Technologisch bedingte Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor, ohne dass hierdurch die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berührt wird, soweit der Gegenstand selbst, sein Aussehen und seine Funktion dadurch nicht verändert werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Verpflichtungserklärung.

Verpflichtungs-
erklärung.

Die „Sächsische Uhrentechnologie GmbH Glashütte“ (SUG) ist ein Hersteller von exklusiven Armbanduhrgehäusen aus massiven Materialien, u.a. aus Gold und Platin. Der Umgang mit Edelmetallen verlangt eine besondere Sensibilität. Deshalb ist die SUG im Jahr 2018 dem „Responsible Jewellery Council“ (RJC) beigetreten und befindet sich z.Zt. im Zertifizierungsprozess.
Der RJC ist eine internationale Organisation, die umfassende Standards für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Edelmetallen und Edelsteinen gebildet hat, deren Einhaltung sie mit einer Auditierung und Zertifizierung durch unabhängige Dritte überprüft.

Die SUG als Teil einer Wertschöpfungskette im Umgang mit Edelmetallen verpflichtet sich strenge Richtlinien in ethischer, sozialer und umweltrelevanter Hinsicht einzuhalten und die Menschenrechte zu schützen. Wir bekennen uns zu fairem und ehrlichem Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern und garantieren für unsere Produkte, dass ihnen kein Makel durch Missbrauch an Mensch, Umwelt, Recht und Gesetz anhaftet. So bezieht die SUG Edelmetalle ausschließlich von Firmen, die den Verhaltenskodex des RJC für Gold und Platin erfüllen und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.

Unsere Geschäftstätigkeit erfolgt in transparenten, dokumentierten und nachprüfbaren Prozessen nach dem Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Wir wollen sicherstellen, dass bei unseren Geschäfts-praktiken entlang der gesamten Lieferkette die generellen Prinzipien des RJC eingehalten werden:


Verbot von Korruption, Schmuggel, Schmiergeldzahlung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung

Verbot der Beschaffung von Edelmetallen aus Konflikt- und Kriegsregionen

Einhaltung der Menschenrechte nach international anerkannten Konventionen

Achtung der geltenden Gesetze für Umwelt- und Arbeitsschutz

Managementtätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze

Die Geschäftsführung fordert in den AGB die Zusicherung unserer Geschäftspartner, dass die Menschenrechte gewahrt, die geltenden Arbeitsgesetze eingehalten und umweltbewusst gehandelt wird.
Wir verpflichten uns, das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des RJC zu führen und diese als Leitlinien bei unseren täglichen Abläufen, Entscheidungen und Unternehmensplanungen anzuwenden. Unsere Kunden und Lieferanten, mit denen wir in einer Wertschöpfungskette verbunden sind, halten wir an, diese freiwillige Selbstverpflichtung ebenfalls einzugehen.

error: Content is protected !!